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Der UK Insurance Act. So what?

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Laut AIRMIC (Association of Insurance and Risk Managers in Industry and Commerce/ „Schwesterorganisation“ der deutschen GvW), fühlten sich Anfang 2016 noch mehr als 50% der Mitglieder seitens Ihres Maklers oder Versicherers unzureichend über die Auswirkungen der am 12. August in Kraft tretenden Versicherungsreform informiert.

Aber egal, zu welcher Hälfte Sie gehören: Es sind nur noch wenige Wochen, bis der UK Insurance Act in Kraft tritt und damit höchste Zeit, sich noch einmal mit der Reform zu beschäftigen.

Die wesentlichste Änderung des Acts ist die Art und Weise, wie Versicherungsnehmer zukünftig ihre Risikodaten erheben und dem Versicherer gegenüber präsentieren müssen, um die negativen Folgen einer Anzeigepflichtverletzung zu vermeiden.

Das geht mich nichts an! Oder doch?

Sie glauben, als Risk & Insurance Manager aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sind Sie vom UK Insurance Act nicht betroffen? Dann irren Sie sich, wenn auch nur eine der folgenden Situationen auf Ihre Versicherungsstrategie zutrifft:

  • Sie haben Ihr Sach-, Haftpflicht- oder Specialty-Versicherungsprogramm (egal ob Erst- oder Rückversicherung) ganz oder teilweise über den UK-Markt versichert (also England, Wales, Schottland und Nordirland).
  • Sie haben Transport- oder Luftfahrtversicherung über den UK-Markt gekauft.
  • Ihr Sach- und Haftpflichtprogramm ist über den Londoner Markt rückversichert.
  • Ein Versicherer aus dem Londoner Markt partizipiert z.B. an einem Layer Ihres Umbrella-Versicherungsprogramms.
  • Ihre Captive kauft Rückversicherungsschutz im Londoner Markt ein.

Von DoD zu DoFP

Für eine “angemessene Darstellung des Risikos” muss der Versicherungsnehmer (VN) dem umsichtigen Versicherer (VR) alle wesentlichen Umstände offenlegen, die ihm bekannt sind oder bekannt sein sollten. Zudem obliegt es dem VN, die Informationen dem VR angemessen klar und zugängig zur Verfügung zu stellen.

Der Insurance Act ersetzt somit die bis dato geltende Offenlegungspflicht (Duty of Disclosure, kurz DoD) durch die Pflicht zur angemessenen Darstellung des Risikos (Duty of Fair Presentation, kurz DoFP).

Schluss mit Data Dumping

Das Verbot des sogenannten „Data Dumpings“, bzw. die Überflutung des Versicherers mit Daten hat weitreichende Auswirkungen auf Sie als Versicherungsnehmer, Ihren Makler und Ihre(n) Versicherer!

So setzen Sie mit einem RMIS die Anforderungen des UK Insurance Act um.

Ab dem 12. August sind Sie verpflichtet nachzuweisen, dass

  • Sie eine „angemessene Suche“ durchgeführt haben, um alle Informationen offen zu legen, die bekannt sind oder bekannt sein sollten. Dies umfasst Beglaubigungen von der Geschäftsführung und sonstigen relevanten Personen.
  • Sie wesentliche Umstände kenntlich gemacht und Informationen logisch und zusammenhängend dargestellt haben. Sie können von Ihrem Makler nicht mehr verlangen, dass er Informationen aus „Data Dumps“ extrahiert.
  • Ihr gesamter Datenerhebungsprozess robust, dokumentiert und Ihre Risikodaten auditierbar sind. Auch wenn Ihr Makler die Daten für Sie erhebt.

WHADITW* ist keine Option mehr

Bietet ein externer „Trigger“ wie der Insurance Act nicht immer auch die einmalige Chance, bestehende Prozesse und den Status Quo (auch bekannt als *We Have Always Done It This Way) kritisch zu hinterfragen, um Veränderungen anzustoßen und Dinge besser zu machen?

Wie sagte schon Ronald Reagen seinerzeit:

“Status Quo, you know, is Latin for ‘the mess we‘re in’.”

Deshalb sollten Sie sich jetzt die Frage stellen: Wie gut sind meine Dienstleister und ich in der Lage, die gestiegenen Anforderungen des UK Insurance Acts insbesondere an das Datenmanagement von Versicherungs- und Risikodaten mit den bestehenden Tools und Prozessen zu erfüllen? Machen Sie eine Bestandsaufnahme: wo stehen wir jetzt, wo müssen wir hin, und wie sieht die Roadmap aus, um dahin zu kommen?

Das sollten Sie jetzt tun

Falls nicht schon geschehen, sollten Sie Folgendes unbedingt tun:

  • Diskutieren Sie und einigen Sie sich mit Ihrem Makler und Versicherer über Form und Umfang der Risikodarstellung Ihrer Risiken.
  • Denken Sie darüber nach, in ein Risikomanagement-Informationssystem (RMIS) als moderne Datenmanagement-Lösung zu investieren. Mit einem solchen Tool liegen Ihre unternehmensweiten Risiko- und Versicherungsdaten strukturiert und jederzeit auswertbar vor.
  • Strukturieren Sie Berichte, Auswertungen und sonstige Information mit Unterstützung Ihres RMIS so, dass Form und Umfang mit den Vereinbarungen, die Sie mit Ihren Dienstleistern getroffen haben, compliant sind.

Mein Rat: Nutzen Sie die Zeit, die Ihnen bis zum 12. August noch bleibt und überprüfen Sie, ob Sie mit Ihren aktuellen IT-Tools, Systemen und Prozesse die Anforderungen des UK Insurance Acts erfüllen können. Mit einem RMIS legen Sie nicht nur den Grundstein für ein schlankes, gesetzeskonformes und kostengünstiges Datenmanagement, Sie sind zudem noch optimal auf die anstehenden Änderungen vorbereitet.


Kategorien: Versicherungsmanagement Ansichten und Aktuelles Risikomanagement